Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen
1. VERTRAGSABSCHLUSS
1.1 Mit der vorbehaltlosen Bestätigung Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmel-dung kommt zwischen Ihnen und Island Tours AG ein Vertrag zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (einschliess-lich dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingun-gen) für Sie und Island Tours AG (nachfolgend ITCH) wirksam. Wir möchten Sie deshalb bitten, die nachfol-genden Bestimmungen sorgfältig zu lesen.
1.2 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen finden auf alle von ITCH im eigenen Namen angebo-tenen Leistungen Anwendung. Nur-Flugtickets, Miet-wagen sowie Fährpassagen werden ausschliesslich vermittelt und Sie schliessen den Vertrag direkt mit den entsprechenden Unternehmen ab. Es kommen deren Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Anwen-dung.
1.3 Anmeldung
Bei Ihrer Anmeldung sind die Namen der Reisenden entsprechend dem für die Reise verwendeten Perso-naldokument (Pass, Identitätskarte) anzugeben. Stimmen die Namen auf den Reisedokumenten (z.B. Flugschein) nicht mit den Namen im verwendeten Personaldokument überein, kann Ihnen die Einreise ins Destinationsland oder für den Transit verweigert werden. Auch Fluggesellschaften und andere Leis-tungserbringer verweigern in solchen Fällen ihre Leis-tungen. Wenn Sie weitere Reiseteilnehmer anmelden, so stehen Sie für deren Verpflichtungen wie für Ihre eigenen ein, dies betrifft insbesondere die Bezahlung des Reisepreises. ITCH macht Sie darauf aufmerk-sam, dass für Ihre Reise staatliche Schutz- und Hygie-nekonzepte bestehen können, welche zu befolgen sind. Gleiches gilt für Schutz- und Hygienekonzepte von Leistungserbringern. Prospekte, Preislisten, Internetsei-ten sind keine verbindlichen Angebote. ITCH behält sich das Recht, diese jederzeit zu ändern. ITCH wird Sie diesfalls vor Vertragsabschluss entsprechend orientieren.
1.4 Sonderwünsche
Sonderwünsche werden nur Vertragsinhalt, wenn sie von der Buchungsstelle oder ITCH vorbehaltlos schrift-lich oder per E-Mail bestätigt worden sind.
2. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
2.1 Preise
Der von Ihnen zu bezahlende Reisepreis ergibt sich aus dem ITCH Katalog bzw. aus der dem Katalog beige-fügten Preisliste oder dem für Sie erstellten Reisevor-schlag. Falls nicht speziell erwähnt, verstehen sich Preise pro Person in Schweizer Franken
2.2 Bearbeitungsgebühren
Für individuelle Anpassungen von Pauschalreisen sowie für Reservationen ausserhalb von Pauschalar-rangements erhebt ITCH eine Bearbeitungsgebühr von CHF 80.– pro Person, falls der Buchungswert unter CHF 500.– pro Person beträgt. Bei Smyril Line Bu-chungen wird in jedem Fall eine Buchungsgebühr über EUR 80.– pro Dossier und bei Hurtigruten und Havila Kystruten CHF 80.– pro Person verrechnet.
2.3 Anmeldung über Ihrer Buchungsstelle, Bu-chungs- und Bearbeitungsgebühren
Wenn Sie über Ihre Buchungsstelle Leistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen buchen, so schliessen Sie die Verträge mit den betref-fenden Unternehmen ab. In diesen Fällen ist ITCH nicht Ihr Vertragspartner und nicht für die korrekte Vertragserfüllung verantwortlich.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Bu-chungsstelle neben den im Prospekt/Ausschreibung oder Reisevorschlag erwähnten Preisen zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und Reservation erhe-ben kann. Ihre Buchungsstelle wird Sie entsprechend informieren.
2.4 Anzahlung und Restzahlung
Bei definitiver Buchung ist gleichzeitig eine Anzahlung von 30% des vereinbarten Arrangementpreises zu leisten. Bei Arrangements mit Frühbucherrabatt oder bei Buchungen mit Linienflugtickets, die bei Buchung ausgestellt werden müssen, ist der gesamte Rech-nungsbetrag anlässlich der definitiven Buchung zu bezahlen. Die Restzahlung ist 45 Tage vor Abreise fällig.
Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt ITCH, nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist, die Reiseleistung zu verweigern und die Annullierungskos-ten gemäss Ziff. 6 geltend zu machen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reisedo-kumente nach Eingang der Zahlung über den ganzen Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt, jedoch nicht früher als 14 Tage vor Abreise.
2.5 Kurzfristige Buchung
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 46 Tage vor Abrei-se, so ist unmittelbar bei Erhalt der Buchungsbestäti-gung der gesamte Rechnungsbetrag zu bezahlen. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung kommt Ziffer 2.4 Ab-satz 2 zur Anwendung.
2.6 Falsch überwiesene Beträge
Bei falsch überwiesenem Rechnungsbetrag und infol-gedessen nötiger Rückzahlung, wird eine Bearbei-tungsgebühr von CHF 80.– pro Überweisung verrech-net.
2.7 Preiserhöhung
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass ITCH nach Vertragsabschluss die Preise erhöhen muss. Solche Preiserhöhungen können sich ergeben aus:
a) der nachträglichen Erhöhung der Beförde-rungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge)
b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen, Sicherheitsgebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren)
c) Wechselkursänderungen
d) staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
ITCH wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise bekanntgegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des gesamten Reiseprei-ses, so haben Sie das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. ITCH wird Ihnen in diesem Fall den bereits bezahlten Reisepreis zurückerstatten.
Sie können aber stattdessen auch eine von ITCH vorgeschlagene Ersatzreise buchen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Den Preisunterschied zwischen der von Ihnen ursprünglich gebuchten Reise und der billigeren Ersatzreise, erstatten wir Ihnen zurück.
3. PROGRAMM UND LEISTUNGSÄNDERUNGEN
ITCH behält sich auch in Ihrem Interesse vor, Pro-gramme oder einzelne vereinbarte Leistungen vor Abreise zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Dies kann namentlich der Fall sein, wenn die Änderungen auf höhere Gewalt, Umwelteinflüsse, Naturereignisse, behördliche Massnahmen und Ver-spätungen von Dritten, für die ITCH nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. Selbstverständlich bemühen wir uns, Sie so früh wie möglich über solche Änderun-gen zu informieren. Sollte die erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung zu einer wesentlichen Vertragsänderung führen, haben Sie die unter Zif-fer 2.7 aufgeführten Rechte.
4. NICHTDURCHFÜHRUNG EINER REISE
4.1 Gründe, die bei Ihnen liegen
ITCH ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berech-tigten Anlass geben. In diesem Fall werden Ihnen die Annullierungskosten nach Ziffer 6 verrechnet.
4.2 Mindestteilnehmerzahl
Beteiligen sich an einer Reise weniger Personen als die im ITCH Katalog vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann die Reise bis spätestens 3 Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn abgesagt werden. Der bezahlte Reisepreis wird Ihnen zurückbezahlt oder Sie nehmen an einer Ersatzreise (Ziffer 2.7 letzter Absatz) teil. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.
4.3 Reiseabsage aufgrund höherer Gewalt und anderer objektiver Umstände
Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Massnahmen, Natur-ereignisse, Streiks und andere objektive Um-stände können ITCH zwingen, die Reise abzusagen. Sie haben Anrecht auf Rückerstattung des Reiseprei-ses oder können an einer von ITCH vorgeschlagenen Ersatzreise teilnehmen (Ziffer 2.7 letzter Absatz).
5. SONDERBESTIMMUNGEN FÜR GRÖNLAND-REISEN
Für Grönland-Reisen gelten folgende Sonderbestim-mungen:
5.1 Rücktrittbedingungen und Umbuchungen
In Ergänzung zu Ziffer 6 gelten für Grönland-Reisende folgende Annullierungs- und Umbuchungsbedingun-gen:
Bei der Annullierung von Flügen mit Air Greenland oder Icelandair betragen die Annullierungskosten 100% des Ticketpreises. Bei Umbuchungen werden zuzüglich zum Ticketpreis Tarif- und Umbuchungsge-bühren verrechnet.
Bei Annullierung des Reisearrangements werden folgende Annullierungskosten verrechnet
– bis 61 Tage vor Reiseantritt 60%
– 60 Tage bis 0 Tage oder Nichterscheinen (no show) 100%
5.2 Mitwirkungspflichten bei Flug, Schiffs- und anderen Verspätungen oder Ausfall von Leistungen
Wenn sich Flüge oder andere Leistungen verspäten, resp. ausfallen, sollten Sie unverzüglich den nachfol-genden Leistungserbringer (Unterkunft, Veranstalter von Ausflügen usw.) oder das Servicebüro von Island ProTravel informieren. Ohne entsprechende Informati-on gehen die Leistungserbringer von einem «no show» aus und stornieren die Leistung. In diesem Fall kann keine Rückerstattung nicht erbrachter Leistungen erfolgen.
5.3 Absage von Leistungen durch den Leistungser-bringer
Werden Ausflüge usw. aufgrund von Wetterverhältnis-sen oder anderen nicht beeinflussbaren Umständen abgesagt und eine Umbuchung ist nicht möglich, wird der entsprechende Preis unter Abzug einer Aufwand-pauschale des Dienstleisters rückvergütet.
6. RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN UND ÄNDERUNGEN DURCH DEN KUNDEN
6.1 Mitteilung an Ihre Buchungsstelle
Wenn Sie die Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung oder Umbuchung Ihrer gebuchten Reise wünschen, müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle schrift-lich oder per E-Mail mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.
6.2 Bearbeitungsgebühren
ITCH erhebt für Annullierungen eine Bearbeitungsge-bühr von CHF 80.– pro Person. Bei Umbuchungen und Änderungen wird die Bearbeitungsgebühr nach Auf-wand berechnet, jedoch mindestens CHF 80.– pro Person. Hinzu kommen noch eventuelle Telefon- und Faxgebühren sowie von Leistungserbringern verrechne-te Kosten. Diese Bearbeitungsgebühren werden in der Regel nicht durch eine allfällige Annullierungskosten-versicherung gedeckt. Änderungen und Umbuchungen während der Annullierungsfristen werden als Annullie-rung mit Neuanmeldung behandelt.
6.3 Annullierungskosten
Soweit keine anderslautenden Annullierungsbestim-mungen vereinbart worden sind, kommen die folgen-den Regelungen zur Anwendung: Bei der Annullierung von Linienflügen bezahlen Sie lediglich die Bearbei-tungsgebühren, solange das Ticket nicht ausgestellt (gedruckt) worden ist. Nach der Ticketausstellung gelten die besonderen Annullationsbestimmungen der Fluggesellschaft, welche 100% des Ticketpreises betragen können. Bei einer Hurtigruten-Buchung werden sofort nach Buchung 100% Annullierungskosten im Falle einer Stornierung fällig. Bei allen übrigen Reservationen werden Ihnen die nachfolgenden Annul-lierungskosten in Prozenten des Arrangementpreises verrechnet:
– bis 32 Tage vor Reiseantritt 30%
– 31–15 Tage 60%
– 14 bis Abreisetag und Fernbleiben ohne Abmeldung (no show) 100%
Massgebend zur Berechnung des Annullierungs- oder Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle. Bei Annullationen an Samsta-gen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
6.4 Annullierungskostenversicherung
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Annullie-rungskosten-versicherung. Für die Leistungen der Versicherungsgesellschaft ist ausschliesslich die Versi-cherungspolice massgebend.
7. PROGRAMM- UND LEISTUNGSÄNDERUNGEN WÄHREND DER REISE
ITCH behält sich auch in Ihrem Interesse vor, Pro-gramme oder einzelne vereinbarte Leistungen nach Reiseantritt zu ändern, wenn unvorhergesehene Um-stände es erfordern. Dies kann namentlich der Fall sein, wenn die Änderungen auf höhere Gewalt, Natur-ereignisse, behördliche Massnahmen und Verspätun-gen von Dritten, für die ITCH nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. ITCH wird bemüht sein, ange-messene Ersatzleistungen zu erbringen. ITCH ist von Pflicht eine angemessene Ersatzleistung zu erbringen befreit, wenn der Reisemangel auf höhere Gewalt zurückzuführen ist oder die Abhilfe unverhältnismässige Aufwand oder Kosten erfordert.
8. BEANSTANDUNGEN DURCH DEN KUNDEN
8.1 Mängel der Reise
Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstan-dungen haben oder einen Schaden erleiden, so müs-sen Sie dies unverzüglich der Reiseleitung oder dem örtlichen Leistungsträger (Hotel, Autovermietung, usw.) bekanntgeben. Dies ist eine notwendige Vorausset-zung für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzan-sprüche und ermöglicht ausserdem, in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen. Sollte die Abhilfe über-mässige Kosten oder unverhältnismässigen Aufwand für ITCH verursachen oder auf höhere Gewalt zurück-zuführen sein, darf ITCH die Abhilfe verweigern. Allfällige Zusatzkosten gehen zulasten des Reisenden.
8.2 Abhilfe und Mängelbestätigung
Sofern innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe möglich ist und es sich um schwerwiegende Mängel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die dadurch entstehenden Kosten werden Ihnen durch ITCH gegen Beleg ersetzt, vorbehaltlich die Regelung betreffend höhere Gewalt resp. über-mässiger Aufwand oder Kosten (Ziffer 7 und 8.1). Voraussetzung jeglicher Geltendmachung von Ersatz-ansprüchen ist aber, dass Sie die Mängel schriftlich von der ITCH Reiseleitung oder vom örtlichen Leis-tungsträger bestätigen lassen. Um Schwierigkeiten bei der Schadenregulierung zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich in jedem Fall vor dem Treffen einer Ent-scheidung mit dem verantwortlichen Reiseveranstalter Island Tours AG (Telefon +41 62 865 25 55) in Verbin-dung zu setzen, um das weitere Vorgehen zu vereinba-ren. Ist die Fortsetzung der Reise aufgrund schwerwie-gender Mängel nicht zumutbar, so müssen Sie sich unverzüglich mit ITCH in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
8.3 Anmeldung von Forderungen
Ihre Beanstandungen und die Bestätigung der Reise-leitung bzw. der örtlichen Leistungsträger müssen Sie Ihrer Buchungsstelle bis spätestens 30 Tage nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise schriftlich einreichen. Halten Sie diese Bedingungen nicht ein, so erlöschen sämtliche Rechte, insbesondere auf Minde-rung und Schadenersatz.
8.4 Fluggepäck
Schäden an Fluggepäck oder dessen verzögerte Zustellung ist unverzüglich an Ort und Stelle der zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadenanzeige (P.I.R.) anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel jegliche Schadensersatzforderungen ab, wenn keine Schadenanzeige oder verspätet gemacht wird. Werden Gepäckschäden nicht innert 7 Tagen nach Erhalt, Schäden infolge verspäteter Gepäckausliefe-rung nicht innert 21 Tagen, nachdem das Gepäck zur Verfügung gestellt worden ist, angemeldet, gehen Sie sämtlicher Rechte verlustig.
9. HAFTUNG
9.1 Allgemein
ITCH vergütet Ihnen bei nachweislichen Minder-leistungen die Differenz zum Wert der vereinbarten Leistungen, soweit es unserer Reiseleitung oder dem Leistungsträger (z.B. Hotel, Mietwagenfirma usw.) nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen und uns an der Minderleis-tung ein Verschulden trifft. Diese Haftung beschränkt sich auf höchstens den Reisepreis und den unmittelba-ren Schaden. Vorbehalten bleiben die Regelungen betreffend höhere Gewalt und übermässige Kosten oder unverhältnismässigen Aufwand.
9.2 Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungs-ausschlüsse
Enthalten internationale Abkommen oder nationale Gesetze Haftungsbeschränkungen oder Haftungsaus-schlüsse bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, so gelten diese Beschränkungen und Ausschlüsse zu Gunsten von ITCH. Insoweit haftet ITCH nur im Rahmen dieser internationalen Abkommen oder nationalen Gesetze.
9.3 Haftungsausschlüsse
ITCH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise
b) auf unvorhersehbare oder unabwendbare Ver-säumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt ist
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches ITCH, der Vermittler oder Leistungsträger trotz al-ler gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder ab-wenden konnte
d) schlechte Wetterverhältnisse
9.4 Personenschäden
Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen usw. während der Reise übernimmt ITCH die Haftung nur, sofern diese Schäden von ITCH oder einem von uns beauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht worden sind. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen und nationale Gesetze (siehe Ziff. 9.2) sowie vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen.
9.5 Sach- und Vermögensschäden
Bei anderen Schäden, d.h. nicht Personenschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfül-lung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von ITCH auf maximal den zweifachen Reisepreis/Person je Reisenden beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sowie die anwendbaren internatio-nalen Abkommen, die auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetze und nationalen Gesetze mit tieferen Haftungslimiten oder Haftungsausschlüssen.
9.6 Nutzlos aufgewendete Ferienzeit, entgangene Ferienfreude, Frustrationsschäden
Für nutzlos aufgewendete Ferienzeit, entgangene Ferienfreude, Frustrationsschäden usw. haftet ITCH nicht.
9.7 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kredit-karten, Foto-/Videoausrüstung, Handys usw.
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertge-genständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen, Smartphone und andere elektronische Geräte usw. selbst verantwortlich sind. In den Hotels sind Wertgegenstände, usw. im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Fahrzeug, usw. oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhand-engekommenen Wertgegenständen, Foto- und Video-ausrüstung, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Smart-phone und andere elektronische Geräte usw. haften wir nicht.
9.8 Car-, Zug-, Flug- und Schiffsfahrpläne usw.
Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen, usw. können Ver-spätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reise-planung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.
9.9 Veranstaltungen während der Reise
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwor-tung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflü-gen teilnehmen. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden von Drittunternehmen veranstaltet (Fremdleis-tungen). ITCH ist nicht Ihre Vertragspartei und haftet in keinem Falle. Es handelt sich auch um Fremdleis-tungen, auch wenn Sie diese bei einem unserer Vertre-ter vor Ort buchen.
9.10 Ausservertragliche Haftung
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen und internatio-nalen Abkommen. Bei anderen Schäden (d.h. nicht Personen-schäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis/Person je Reisender be-schränkt, sofern nicht internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze, natio-nale Gesetze oder diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen tiefere Haftungslimiten oder Haf-tungsausschlüsse vorsehen. Die ausservertragliche Haftung kann keine weitergehende Haftung als die vertragliche Haftung begründen.
9.11 Reiseversicherungen
Wir möchten Ihnen in jedem Fall empfehlen, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, z.B. für Unfall und Krankheit, Reisegepäck, Extra-Rückreise usw. Ihre Buchungsstelle berät Sie gerne.
10. EINREISE-, VISA- UND GESUNDHEITS-VORSCHRIFTEN
10.1 Für alle Schweizer, EU- und EFTA-BürgerInnen gelten bei Drucklegung die folgenden Pass- und Visabestimmungen:
– Island, Färöer, Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland: gültiger Ausweis (ID oder Reisepass), der bis zum Zeitpunkt der Rückreise gültig ist
– Grönland und alle Schiffsreisen: gültiger Reisepass, der bis zum Zeitpunkt der Rückreise gültig ist
Es können je nach Land besondere Gesundheitsbe-stimmungen bestehen, die jederzeit ändern können. Erkundigen Sie sich vor Abreise bei den zuständigen Stellen. Die Bürger anderer Staaten sind verpflichtet, sich bei der Buchungsstelle oder beim entsprechenden Konsulat über die geltenden Bestimmungen zu erkun-digen.
10.2 Verantwortung für Einhaltung
Die Reisenden sind selbst für die Einhaltung der Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften verant-wortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle not-wendigen Dokumente auf sich tragen. ITCH möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass bei einer allfäl-ligen Einreiseverweigerung evtl. zusätzliche Rückreise-kosten von Ihnen zu übernehmen sind.
11. OMBUDSMAN
11.1 Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsman ist be-strebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und ITCH oder dem Reisebüro, bei dem Sie Ihre Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.
11.2 Die Adresse des Ombudsmans lautet: Ombuds-man der Schweizer Reisebranche Postfach, CH-8038 Zürich
12. REISEGARANTIE
Wir sind als Reiseveranstalter Teilnehmer am Garan-tiefonds der Schweizer Reisebranche und welcher Ihnen die im Zusammenhang mit der Buchung einer Pau-schalreise ein-bezahlten Beträge sicherstellt. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle oder unter www.garantiefonds.ch.
13. DATENSCHUTZ
13.1 Ihre Daten
Ihre Buchungsstelle und wir benötigen von Ihnen und den Mitreisenden verschiedene Daten (wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, usw.) zur korrekten Vertragsabwicklung. Ihre schweize-rische Buchungsstelle und wir unterstehen dem schwei-zerischen Datenschutzgesetz. Wir sind verpflichtet, Ihre Daten sicher aufzubewahren und speichern sie in der Schweiz.
13.2 Übermittlung an Leistungsträger und Behörden
Wir werden Ihre Daten, soweit zur Vertragsabwicklung notwendig, an die Leistungserbringer weiterleiten. Diese können sich im Ausland befinden, wo der Daten-schutz u.U. nicht schweizerischem Standard entspricht. Sowohl wir wie die Leistungserbringer können auf-grund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung verpflichtet sein, Daten von Ihnen an (ausländische) Behörden weiterzuleiten. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschliesslich, Flugreisen oder Ferienwohnungsvermieter und Hoteliers.
13.3 Besonders schützenswerte Personendaten
Je nach gebuchten Leistungen kann es sein, dass wir besonders schützenswerte Personendaten erheben müssen. So kann aufgrund eines Verpflegungswun-sches u.U. auf die Religionszugehörigkeit geschlossen werden. Solche Daten werden in der Regel an Leis-tungserbringer für die korrekte Vertragserfüllung weitergeleitet oder unter Umständen aufgrund gesetz-licher Verpflichtungen oder behördlichen Anordnungen staatlichen Stellen bekannt gegeben. Indem Sie uns solche Angaben machen, ermächtigen Sie uns aus-drücklich, dass wir diese Informationen gemäss dieser Bestimmung verwenden dürfen.
13.4 Informationen über unsere Angebote/Programme
Wir werden uns erlauben, Sie in Zukunft über unsere Programme und Reisen zu informieren. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, diesen Dienst via E-Mail an team@islandtours.ch abzubestellen.
13.5 Durchsetzung von Rechten
Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Daten an Behör-den und Dritte zur Durchsetzung unserer berechtigten Interessen weiterzuleiten. Gleiches gilt bei Verdacht auf eine Straftat.
13.6 Fragen zum Datenschutz
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, Einsicht in die bei uns gespeicherten Daten nehmen oder unseren Informationsdienst abbestellen möchten, wenden Sie sich bitte an team@islandtours.ch.
14. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
14.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Island Tours AG ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Brugg.
14.2 Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten unter Vorbe-halt von vertraglich nicht abänderbaren Bestimmun-gen in anwendbaren Gesetzen oder internationale Abkommen.
Verantwortlicher Reiseveranstalter:
Island Tours AG, Laurstrasse 6, CH-5200 Brugg
Telefon +41 62 865 25 55
Stand Oktober 2025
